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IHR SACHVERSTÄNDIGER AUS WESTFALEN

Gutachten West

KFZ-Schadengutachten
Fahrzeugbewertung
Vor-Ort-Service

Gutachten West

Das KFZ-Sachverständigenbüro Gutachtenwest ist ein qualifiziertes und unabhängiges Unternehmen, welches einwandfreie Schadengutachten garantiert.
Zur detaillierten Schadensanalyse verfügen wir über Hebebühnen.

KFZ-SCHADENGUTACHTEN

Unfallschaden Gutachten von PKW, LKW und PKW-Anhänger

VOR-ORT-SERVICE

Flexibilität steht ganz groß bei uns. Die Schadensaufnahme kann sowohl bei uns im Betrieb, als auch bei Ihnen vor der Haustür durchgeführt werden.

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Was Sie tun sollten bei einem Verkehrsunfall

1. Polizei hinzuziehen

Nach einem Unfall sollte die Polizei hinzugezogen werden.

2. Notieren Sie folgendes

falls keine Polizei gerufen wird, Amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.

3. Fotografieren Sie

Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.

4. Bestehen Sie darauf

Qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.

5. Beauftragen Sie folgendes

Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schuldiger und seinem Versicherer.

Wie wird ein Haftpflichtschaden reguliert?

Bei einem Haftpflichtschaden ist die eintrittspflichtige Versicherung verpflichtet, die laut Gesetzgeber notwendigen Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu befriedigen. Die Versicherung hat hierbei nicht das Recht den Ablauf der Schadensabwicklung zu bestimmen. Der Geschädigte hat z.B. die freie Wahl des Gutachters, bzw. der Werkstatt.

Welche Kosten können in Schadenfall (Haftpflicht) der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden?

Sachverständigenkosten
Anwaltskosten
Bergungskosten
Reparaturkosten
Wertminderung
Schmerzensgeld
Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall
Zulassungskosten für An-/ und Abmeldung bzw. Kosten für defekte Kennzeichen

Fragen und Antworten

Wofür braucht man einen Kfz-Sachverständigen?

Zu den Aufgabenbereichen eines KFZ-Sachverständigen gehören:

Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Gebrauchtwagenbewertung
Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
Gutachten für Young- und Oldtimer
Maschinengutachten
Unfallrekonstruktion

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00 EURO kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Verlässt sich der Geschädigte nur auf den Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt, können böse Überraschungen auftreten. Dieser Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und oftmals fehlt eine Aussage zur Wertminderung des geschädigten Fahrzeugs. Darüber hinaus kann die Größe des Schadens am Fahrzeug erst durch einen qualifizierten Sachverständigen ermittelt werden. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Bagatellschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. Also befindet sich der Geschädigte mit der Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen auf der sicheren Seite.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Daher sollte der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall des Fahrzeugs, neben dem reinen Bagatellschaden, angemessen ermittelt werden.

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt- Wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige ein Kfz-Meister  ist. Das Kfz-Sachverständigenbüro GutachtenWest zählt zu den seriösen und qualifizierten Unternehmen, dass über einen kompetenten Kfz-Technikermeister verfügt. Bei uns sind Sie in sicheren Händen!

Wie können wir ihnen helfen?

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