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Polizei hinzuziehen

nach einem Unfall ist die Polizei unbedingt hinzuzuziehen

Notieren Sie

  • falls die Polizei nicht hinzugezogen wird, notieren sie
  • Amtliches Kennzeichen,Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen

Fotografieren Sie

  • den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß.
  • Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.

Bestehen Sie darauf

  • dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen können beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden (sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt).
  • einen Sachverständigen ihrer Wahl zu kontaktieren. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen der Versicherungen, wie der Sachverständige sei entbehrlich, sollten nicht beachtet werden (Ausnahmesituation: der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden).

Bauftragen Sie

  • möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.